CertiLingua
AGC - Pilotschule für CertiLingua
Das Konzept basiert auf den nationalen Reifeprüfungen und ihrer
europaweiten Anerkennung durch die Europäische Konvention Nr. 15 über
die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 19532.
Die Zulassung zum Studium in einem Gastland wird zusätzlich zu der
anerkannten Reifeprüfung an ausreichende Sprachkenntnisse gebunden. Das
Exzellenzlabel CERTILINGUA für mehrsprachige, europäische und
internationale Kompetenzen zertifiziert als Additum zum nationalen
Reifezeugnis, dass die Absolventin oder der Absolvent besondere
Kompetenzen für eine Fortsetzung des Bildungsweges im internationalen
Kontext erworben hat.
Folgende Elemente werden von der länderoffenen Arbeitsgruppe für die Ausgestaltung dieses Labels empfohlen:
- Die Kandidatinnen und Kandidaten beherrschen neben der
Mutter-/Erstsprache mindestens zwei Fremdsprachen schriftlich und
mündlich auf dem Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (mehrsprachige Kompetenzen);
und - Sie haben mindestens eine dieser Sprachen als Lern- und
Arbeitssprache in einem oder mehreren Sachfächern über einen längeren
Zeitraum oder in mehreren Modulen erfolgreich genutzt und verfügen über
eine tragfähige Basis, um mit dieser Sprache oder diesen Sprachen den
eigenen (Aus-)Bildungsweg in internationalen Zusammenhängen fortsetzen
zu können (bilinguale Kompetenzen, CLIL, EMILE).
und - Die Kandidatinnen und Kandidaten haben erfolgreich curriculare und additive Bildungsangebote zur europäischen und internationalen Dimension genutzt und das Kompetenzniveau 4 des Referenzrahmens zur Europakompetenz ELOS (Common Framework for Europe Competence)3 erreicht. Interkulturelle Handlungsfähigkeit haben sie durch die Teilnahme an einem europäischen / internationalen Kooperationsprojekt nachgewiesen. Sie werden damit Anforderungen internationaler Hochschulen und Unternehmen in besonderem Maße gerecht.
Varianten zu den genannten Vorgaben (z.B. Berücksichtigung alter Sprachen, abgestufte Kompetenzprofile für weitere Sprachen) sind möglich.
- Das Exzellenzlabel CERTILINGUA für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen wird von Schulen/ Bildungseinrichtungen vergeben, die durch die oberste Schulaufsicht auf nationaler bzw. Länderebene formal akkreditiert sind. Voraussetzungen für die Akkreditierung sind der Nachweis von Bildungsangeboten, die für das Qualitätslabel vorausgesetzt werden sowie von Zielvereinbarungen bezüglich der Qualität dieser Angebote bzw. der zu erbringenden Schülerleistungen.
- Die akkreditierte Schule spricht einem
Absolventen oder einer Absolventin dann den Qualitätsvermerk zu, wenn
er oder sie die entsprechenden Bildungsangebote erfolgreich absolviert
und die erforderlichen Nachweise vorgelegt hat. Voraussetzung ist eine
Dokumentation der Leistungen auf dem Abiturzeugnis. Kriterien für das
dokumentierte europäische/internationale Projekt werden in Kooperation
der internationalen Partner entwickelt.
2 Der Konvention sind bisher 36 Staaten beigetreten, darunter auch Staaten, die nicht Mitglieder des Europarates sind, beispielsweise Neuseeland.
3Elos Europe competence framwork (Entwurf des Elos Scientific Committee),
vgl. http://www.certilingua.net
Unsere bisherigen Zertifikatsträger werden auf der Seite Pilotschule vorgestellt.
